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Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Beckstein,
Sehr geehrter Herr Ministerialrat Dr. Graf,
Sehr geehrter Herr Ziegler,
mit Interesse habe ich jetzt das "N24-Sommerinterview" mit Ihnen gesehen.
Nach den Diskussionen um Gabriele Pauli und Horst Seehofer sorgen Sie sich danach um das Image der CSU. Gerade die Debatte um das "uneheliche Kind" des Bundesagrarministers ist nach Ihren Worten "für eine konservative Partei nicht optimal".
Wenn der CSU-Parteitag Ende September einen neuen Vorsitzenden bestimmt habe und Ihre Wahl zum bayerischen Regierungschef erfolgt sei, würde es Zeit, dass "die CSU für treue, konservative Seelen gute Politik machen", haben Sie betont.
Meiner Meinung nach müssen sich jedoch in Deutschland alle politischen Parteien und die Kirchen Gedanken über veränderte Familienverhältnisse machen. Hierzulande gibt es "leider" immer mehr Scheidungen. Fast jede zweite Ehe wird geschieden. Darüber hinaus gibt es immer mehr so genannte "Patchwork-Familien" und nicht verheiratete Paare mit und ohne Kinder.
Auch, wenn es um "uneheliche Kinder" in Deutschland geht, sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache. Die Zahl der nichtehelich geborenen Kinder hat sich hierzulande deutlich nach oben entwickelt: Betrug sie im Jahre 1998 noch mehr als 157.000, so waren es, laut Bundesregierung, 2006 schon 202.000 Kinder. Ihr ist nach eigenen Angaben nicht bekannt, wie viele von diesen Eltern nach der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes geheiratet haben. Das Statistische Bundesamt erfasse nur Eheschließungen von Eltern mit gemeinsamen, vor der Ehe geborenen Kindern insgesamt. Betrug danach die Zahl der Ehen mit gemeinsamen vorehelichen Kindern 1998 fast 50.000 (und fast 60.000 gemeinsame Kinder), so war sie im Jahr 2005 auf mehr als 74.000 angestiegen (mit über 90.000 gemeinsamen Kindern). Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern hätte sich auch nach oben entwickelt. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes hätte 1998 deren Zahl 553.000 betragen; im Jahr 2005 seien es schon 770.000 gewesen.
Juristisch gesehen, haben nicht verheiratete Paare aber hierzulande nicht automatisch die gemeinsame Sorge für ihre Kinder. Bisher diskutiert das Thema „Gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern“ aber nur die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen.
Unter der Bundestagsdrucksache 16/5852 (http://dip.bundestag.de/btd/16/058/1605852.pdf) hat sie zum Thema eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt.
Unter der Bundestagsdrucksache 16/6078 (http://dip.bundestag.de/btd/16/060/1606078.pdf) hat die Bundesregierung schon geantwortet.
Danach prüft auch das Bundesjustizministerium (BMJ) derzeit, ob und gegebenenfalls wie die mit der Mutter nicht verheirateten Väter stärker an der elterlichen Sorge beteiligt werden können und die Gründe, warum nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame Sorge ablehnen. Erste Ergebnisse zeigen ein sehr unterschiedliches Spektrum der Motive für die Ablehnung einer Sorgeerklärung. U. a gibt es wohl folgende Beweggründe: „eine Beziehung der Eltern hat nie bestanden“, „eine friedliche Verständigung der Eltern ist nicht möglich“, „die Mutter will praktische Schwierigkeiten vermeiden“ oder „hat Angst, im Falle der Trennung von Kindesvater selbst das Sorgerecht zu verlieren“.
Wenn unverheiratete Eltern aber keine gemeinsame Sorgerechtserklärung unterschreiben, hat meist der Vater, im Falle einer Trennung oft kein Mitspracherecht bei der Erziehung seiner Kinder. Er kann also noch nicht einmal mitentscheiden in welche Kita oder Schule sie dann später einmal gehen oder ob sie beispielsweise im christlichen Glauben erzogen wird. Denn unverheiratete Paare mit Kindern erhalten, im Gegensatz zu Verheirateten mit Kindern, das gemeinsame Sorgerecht nicht automatisch. Das hat leider auch ein Bundesverfassungsgerichtsurteil noch einmal bekräftigt. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern gibt es hierzulande noch kein generelles automatisches Sorgerecht ab Geburt des Kindes.
Ich bin gespannt, wann sich auch die CSU und die anderen Regierungsparteien in der Koalition für ein automatisches gemeinsames Sorgerecht aber Geburt des Kindes einsetzen werden.
Bezüglich der "Boulevard-Berichterstattung über das Privatleben von Bundesminister Horst Seehofer" läuft unter dem Aktenzeichen E 449-453/07/02 übrigens inzwischen eine Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen Printartikel aus der "Bild-Zeitung", "Bild am Sonntag" und "Bunte". Bei dieser Art der Berichterstattung werden, u. a. neben den Gefühlen von Bundesminister Seehofer selbst, auch die Gefühle von seiner Frau und den anderen 3 leiblichen Kindern des Minister nicht mehr respektiert. Auch habe ich viele Verstöße gegen den Pressekodex in den Beiträgen gefunden. Außerdem wird doch hier das Privatleben von Horst Seehofer und seiner Familie, ausgerechnet vor einem so wichtigen CSU-Parteitag, in den Boulevard-Medien nur für politische Zwecke instrumentalisiert. Die sachliche Diskussion über die veränderten gesellschaftlichen Familienverhältnisse bleibt dabei voll auf der Strecke
Mit freundlichen Grüssen
Ihr
Karl-Helmut E. Zermin
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