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Gesundheitsreform soll verschoben werden
Fraktion die Linke im Bundestag prüft, ob Bundestagsabgeordnete genötigt worden sind
Bei der Gesundheitsreform hatte die große Koalition aus SPD und CDU bisher kein glückliches Händchen bewiesen. Jetzt gibt es die nächste Hammermeldung, die sicherlich am Montag abend auch den Koalitionsausschuss beschäftigen wird.
Die Gesundheitsreform wird voraussichtlich nicht wie geplant zum 1. April 2007 in Kraft treten. Als neuer Starttermin des umstrittenen Gesetzeswerkes ist nun frühestens der 1. Mai 2007 im Gespräch. Das erfuhr der ärztenachrichtendienst (änd) aus gut unterrichteten Kreisen in Berlin. Bereits Anfang der Woche hatte der Branchendienst als erster darüber berichtet, dass das Gesetz noch immer nicht im Bundespräsidialamt zur Prüfung vorliegt und damit der ursprüngliche Zeitplan ins Wanken geraten ist.
Jetzt gilt auch die Zustimmung von Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler zur Gesundheitsreform nicht mal als sicher, da es möglicherweise in einigen zentralen Punkten nicht verfassungsgemäß sein könnte. Auch führende Gesundheitswissenschaftler halten die jetzt beschlossene Gesundheitsreform für keine geschlechts- alters-, lebenslagengerechte und kulturspezifische sowie verfassungsrechtlich und EU-verfassungsrechtlich wasserdichte Gesundheitsreform in Deutschland.
In den kommenden zwei Wochen ist der Bundespräsident aber auf Staatsbesuch in Südamerika. In dieser Zeit wird er von Bundesratspräsident Harald Ringstorff (SPD) und zwei Tage von Bundesratsvizepräsident Peter Harry Carstensen vertreten.
Der änd hatte über Spekulationen berichtet, dass in Abwesenheit des Bundespräsidenten eben einer seiner Stellvertreter - Bundesratspräsident Harald Ringstorff (SPD) oder Bundesratsvizepräsident Peter Harry Carstensen (CDU) - das umstrittene Gesetz unterzeichnen könnten und Bundespräsident Köhler so umgangen würde.
Daraufhin hatte FDP-Generalsekretär Dirk Niebel davor gewarnt, dass Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler bewusst von der großen Koalition ausgetrickst werden könnte. Daraufhin hieß es aus Berlin, diese Möglichkeit käme nicht in Betracht. Nun könnte Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz frühestens am 16. März 2007 unterzeichnen, dem Tag seiner Rückkehr aus Südamerika. Insider vermuten, dass eine Prüfung durch das Bundespräsidialamt aber mindestens vier Wochen dauert. Damit könnte das Gesetz nicht zum 1. April in Kraft treten, da es zuvor im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden muss. Doch selbst der 1. Mai 2007 als neuer Starttermin, des mit Macken behafteten „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV -WSG) gilt jetzt nicht als sicher.
Protest gegen das Gesetz kommt inzwischen aber nicht nur aus der Ärzteschaft, von Patientenorganisationen oder aber aus den Pflegeberufen.
Auch von der Bundestagsfraktion der LINKE protestiert inzwischen gegen das gesamte Gesetzgebungsverfahren zur Gesundheitsreform. Zu Medienberichten, denen zufolge sich das Inkrafttreten der Gesundheitsreform verzögern könnte, weil das Gesetz Bundespräsident Horst Köhler bisher noch nicht zur Unterschrift vorliegt, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Frank Spieth bereits letzte Woche: „Die Koalition springt mit dem Bundespräsidenten genauso um wie mit den Mitgliedern des Bundestags-Gesundheitsausschusses, denen in der Nacht vor der Schlussabstimmung über die Gesundheitsreform noch mehr als 80 Änderungsanträge vorgelegt wurden. Wenn dem Bundespräsidialamt bis heute der Gesetzestext nicht vorliegt, bleiben Horst Köhler nicht einmal mehr vier Wochen, um das 600 Seiten starke Gesetz auf seine Verfassungskonformität zu prüfen, wenn es zum 1. April in Kraft treten soll. Ein solcher Umgang mit der umstrittenen und hochkomplexen Gesundheitsreform ist untragbar. Der Bundespräsident hat es in der Hand, der unausgegorenen Reform die Zustimmung zu verweigern“
Nicht nur nach Auffassung der Linke gibt es beim neben den inhaltlichen Einwänden auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz.
Die Bundestagsfraktion der Linken. will jetzt sogar überprüfen lassen, ob die Bundestagsabgeordneten bei der Abstimmung bzw. während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens und im Gesundheits- sowie Rechtsausschuss schwer genötigt worden sind und evtl. der § 106 Abs. 1 des Strafgesetzbuch ziehen würde. Wenn dann würde aber nur Abs 1. Satz 2 des § 106 StGB ziehen. Den Bundestagsabgeordneten müsste also mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder eben ihrer gesellschaftlichen Stellung gedroht wurden sein. Wer aber jemanden schwer nötigt, ist laut Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
Nach Auffassung von Frank Spieth betrifft das vor allem das Abstimmungsverhalten der SPD-Mitglieder im Gesundheitsausschuss. Mehr als die Hälfte von ihnen hatten sich bei der Schlussabstimmung im Ausschuss vertreten lassen. Es sollte geprüft werden, ob damit nicht der Tatbestand der Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans gegeben ist (§ 106 StGB).
Wenn dem so ist, steht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens aber auf der Kippe. Dann wäre aber auch das ganze „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV –WSG“ null und nichtig und das Gesetzgebungsverfahren müsste tatsächlich nach dem Motto „Sie ich will Neues schaffen“ ganz von vorne anfange.
Andere Bundestagsfraktion aus den Oppositionsparteien denken sogar darüber nach einen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages einzusetzen, der das Gesetzgebungsverfahren zur Gesundheitsreform jetzt einmal genauer unter die Lupe nehmen soll.
Es scheint also noch spannend zu werden. Noch ist die Gesundheitsreform nicht unter Dach und Fach.
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